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Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung trägt die Gesamtverantwortung für die Arbeit des Zweckverbands und führt die Aufsicht über den Verbandsvorstand. Sie beschließt den Haushalts- und Stellenplan. Außerdem nimmt sie die Jahresrechnung ab und entlastet somit den Vorstand. Weitere Aufgabenbereiche sind die Entscheidung der Aufnahme der Mitglieder, die Änderung der Satzung und Auflösung des Zweckverbands.