Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung trägt die Gesamtverantwortung für die Arbeit des Zweckverbands und führt die Aufsicht über den Verbandsvorstand. Sie beschließt den Haushalts- und Stellenplan. Außerdem nimmt sie die Jahresrechnung ab und entlastet somit den Vorstand. Weitere Aufgabenbereiche sind die Entscheidung der Aufnahme der Mitglieder, die Änderung der Satzung und Auflösung des Zweckverbands.