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Verbandsvorstand

Dem Verbandsvorstand gehören an der Vorsitzende des Kreiskirchenrates oder eine von ihm beauftragte Person (die Mitglied in der Kreissynode ist), drei weitere Mitglieder aus der Mitte der Verbandsversammlung, ein Mitglied des Finanzausschusses der Kreissynode des Kirchenkreises Erfurt, die/der Kreisreferent/in für die Arbeit mit Kindern und Familien, ein Vertreter des Kreiskirchenamtes Erfurt sowie jeweils Stellvertreter. Der Geschäftsführer und Mitarbeitenden des Zweckverbands dürfen dem Vorstand nicht angehören.


Die besonderen Aufgaben des Vorstandes umfassen die Planung der Aufgaben und Zielsetzung des Zweckverbands, die laufende Verwaltung des Geschäftsführers zu beaufsichtigen und die Vorbereitung der Verbandsversammlung.